Hospiz – Stiftung
Hospizarbeit unterstützen – die Hospiz-Stiftung
In einer Gesellschaft des langen Lebens, in der die Zahl der auf Hilfe angewiesenen Menschen stetig zunimmt, braucht es gemeinsame Anstrengungen, um eine tragfähige und verlässliche Sorgekultur zu sichern und weiterzuentwickeln. Jede/r Bürger*in, jede Institution, jede private Einrichtung kann die Hospiz – Stiftung finanziell unterstützen und sich somit nachhaltig sozial engagieren. Die Hospiz – Stiftung ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, so dass Ihre Zuwendung in vollem Umfang dem angedachten Zweck zukommt.
Die Hospiz – Stiftung eröffnet Möglichkeiten von Zustiftungen zur Erhöhung des Grundstockvermögens sowie von Spenden, die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden
Verein, gGmbH und Stiftung
1991 wurde der Hospizdienst DaSein e.V. in München gegründet. Seither wenden sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Bedürfnissen von schwer erkrankten und sterbenden Menschen und ihren Zugehörigen zu. Die Unterstützung erfolgt bisher rein im ambulanten Bereich, d.h. unser Einsatz am Lebensende erfolgt im vertrauten häuslichen Umfeld Betroffener sowie in stationären Pflegeeinrichtungen. Das Angebot der Hospiz- und Palliativberatung wurde 2013 um die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erweitert.
Seit 2018 verfolgt DaSein e.V. intensiv das Vorhaben, sein HospizHaus des Lebens, ein integriertes Hospiz- und Palliativzentrum für München, zu realisieren, inklusive 12 – 16 stationärer Hospizbetten. Die vorausschauende Idee zu einer stationären Erweiterung des Versorgungsangebots findet sich bereits in der Vereinssatzung von 1991.
Ende 2021 gründete der DaSein e.V. als Alleingesellschafter die Hospiz München gGmbH, als geeignete Rechtsform für die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens. Im Sommer 2022 ist als weiterer wichtiger Baustein die Hospiz – Stiftung hinzugekommen. Der Zweck der gemeinnützigen Hospiz – Stiftung ist die Förderung der Hospizarbeit und der Palliativversorgung. Dies ist ebenfalls vor dem Hintergrund des angedachten Neubaus zu sehen, der einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des lokalen Gesundheitswesens bedeutet. Der Stiftungszweck wird im Wesentlichen durch Zuwendungen aus Spenden und Zustiftungen verwirklicht.
Spenden an eine Stiftung
Sie können der Hospiz – Stiftung auch jederzeit und einmalig oder kontinuierlich Spenden zukommen lassen, auch in Ihrem Testament. Im Gegensatz zu einer Zustiftung sind Spenden von der Stiftung zeitnah für Stiftungszwecke zu verwenden.Zustiften zu Lebzeiten oder per Testament an eine Stiftung
Eine Zustiftung ist eine Zuwendung in Form von Geld oder Sachleistungen (z. B. Immobilien) an eine Stiftung. Zustiftungen erhöhen im Gegensatz zu Spenden das Grundstockvermögen der Stiftung. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Sie können Ihr Vermögen oder Teile davon jederzeit zu Lebzeiten zustiften oder bei Ihrer Testamentsgestaltung die Hospiz – Stiftung berücksichtigen.
Zustiftung per Testament
Sie möchten ein nachhaltiges Vermächtnis hinterlassen und langfristig die Arbeit des Hospizdienst DaSein sichern?
Eine Zustiftung oder Spende per Testament ist dafür eine Möglichkeit. Somit hinterlassen Sie nicht nur materielle Werte, sondern geben auch Ihre persönlichen Wertvorstellungen weiter. Ihr Nachlass ist so zudem von der Erbschaftssteuer befreit.
Doch was gibt es zu beachten? Was muss ein Testament beinhalten? Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Was ist ein Pflichtteil und wem steht er zu? Unsere Broschüre bietet einen umfassenden Einblick.
Steuerliche Vorteile für Spenden und Zustiftungen
Abzug von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der zu versteuernden Einkünfte für Spenden
(mit Vortragsmöglichkeit bei größeren Spenden auf Folgejahre). Sowohl Spenden als auch Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden und dadurch den zu versteuernden Betrag verringern.
Abzug von bis zu 1 Mio. € für Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung
Zusätzlich können Spenden oder Zustiftungen bis zu einem Abzugshöchstbetrag von 1 Mio. € jeweils alle zehn Jahre mit Verteilungsmöglichkeit auf bis zu zehn Jahre in den Vermögensstock (Vermögensstockspenden) der Hospiz Stiftung übertragen werden.
Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Soweit ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach Ableben des Erblassers der Hospiz – Stiftung zugewendet wird, werden die Erben oder Beschenkten rückwirkend von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Ihre Wünsche in guten Händen - über das eigene Leben hinaus
Bitte helfen Sie uns, durch Spenden oder Zustiftungen, die hohe Qualität unsere Arbeit für schwer kranke und sterbende Menschen sicherzustellen.
Bei Interesse senden wir Ihnen die Satzung unserer Stiftung gerne zu – bitte sprechen Sie uns an oder schicken uns eine Nachricht.
E. Katharina Rizzi ist Ihre Ansprechpartnerin.