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Wir beraten zur Patientenverfügung

Wir beraten Sie

Die Patientenverfügung regelt, welche medizinische Versorgung Sie im Krankheitsfall wünschen und welche unterbleiben soll, wenn Sie nicht mehr für sich entscheiden können.

Solange Sie selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, dürfen Ärzt*innen Sie nur behandeln, wenn Sie dem zuvor zugestimmt haben. Ist eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich, liegt die Entscheidung darüber, ob eingewilligt wird oder nicht, bei einem Vertreter (Be­vollmächtigter oder Betreuer). Damit behandelnde Ärzt*innen und Pfleger*innen den Patientenwillen auch bei Nicht-Einwilligungsfähigkeit kennen und befolgen können, kann eine vorliegende Patientenverfügung vorgeben, was medizinisch unternommen werden soll. Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung legen zudem fest, wer in einem solchen Fall die wichtigen Entscheidungen trifft.

 

Beratung

Unsere geschulten Berater*innen helfen in einem ausführlichen Gespräch, individuelle Wünsche und Vorstellungen zu formulieren. Dies gilt sowohl für eine bereits bestehende Krankheit, deren Verlauf und etwaige Komplikationen absehbar sind, als auch vorsorglich für eine möglicherweise erst in der Zukunft eintretende Situation.

Unsere Beratung ist kostenlos und findet gewöhnlich in unseren Büroräumen oder bei Ihnen zu Hause statt, alternativ auch telefonisch oder digital. Terminvereinbarung unter Telefon 089 / 124 70 51 40.

Über eine Spende freuen wir uns.

Welche Maßnahmen, die Sie zur eigenen Vorsorge für das Lebensende treffen sollten.

Grundsätzlich gibt es drei wichtige Vorsorgedokumente, mit denen vorsorglich der Wille über zukünftige Behandlungen und auch eine mögliche palliative Versorgung zum Ausdruck gebracht werden kann.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine von Ihnen erstellte Verfügung, die festlegt, welche medizinische Versorgung und Behandlung Sie im Krankheitsfall wünschen und welche unterbleiben soll, im Fall, dass Sie nicht mehr für sich entscheiden können. So können Sie in Ihrer Patientenverfügung zum Beispiel verbindlich festlegen, in welcher Situation lebenserhaltende Maßnahmen vom behandelnden Arzt einzustellen sind.

Der behandelnde Arzt beziehungsweise Betreuer ist nämlich gesetzlich verpflichtet, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ergründen und demnach Entscheidungen zu treffen. Liegt keine passende Patientenverfügung vor, muss er über andere Wege den nicht geäußerten Willen versuchen zu ergründen. Dies geschieht dann oft durch eine Befragung der Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen, garantiert allerdings im Gegensatz zu einer eigenen Patientenverfügung nicht, dass der Wille des Patienten wirklich erkannt und umgesetzt wird. Solch eine Garantie haben Sie nur mit einer rechtlich bindenden Verfügung.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie einen oder mehrere Menschen Ihres Vertrauens für Sie zu handeln und Entscheidungen zu treffen, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

Betreuungsverfügung

Alternativ zur Ernennung eines Bevollmächtigten durch eine Vorsorgevollmacht, können Sie in einer Betreuungsverfügung verfügen, wer Ihr gesetzlicher Betreuer werden soll und wie Sie im Krankheitsfall betreut werden möchten. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht werden die Entscheidungen eines Betreuers im Rahmen der Ausführung seines Amtes vom Betreuungsgericht kontrolliert.

Tipp zur Vorsorge

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz stellt zum kostenlosen Download die Broschüre “Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter” zur Verfügung. Darin finden Sie auch nützliche Formulare (Vollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung).

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